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Yachtcharter Kroatien

By: neven

Yachcharter im Kroatien
Bevor Sie Segeln in Kroatien plannen,da sind einige Sache die Sie einfach wissen mussen so konnen Sie eine schone Erholung haben. In anderem Fall konnen Sie ernste Problleme erleben.

Es gibt zwei verschiedene Charterarten: Charter onhe und mit Besatzung.Bei Charter ohne Besatzung mindestend eine Person muss Bootsfuhrerscheinhaben die nur von Staatsorganen ausgestellt ist.Wenn Bootsfuhrerschein von einem fremden Staat ausgestellt ist dann Kroatien wird die gleiche meistens akzeptieren.Das Schein muss fur See und Offensee bestimmt sein.Gesetz im Kroatien wird keine Scheine ,die von Segelklub augestelltsind,akzeptieren.Mindestend eine Person muss auch Funk fur Ultrakurzwallen haben.Haben Sie keine gultige Dokumente dann muss Skipper gemietet werden und dannbraucht mann kein Bootsfuhrereschein.

Eine regular Charterwoche wird am Samstag Nachmittag(15-17h) beginnen und am Samstag Vormittag enden(8-10h). Manchmall muss das Boot am freitag Abend im Basis sein.Dann wird es auch moglich an Board zu ubernachten. Gaste mussen bereit sein und auch viel Geduld haben. Wann Sie das Boot ubernehmen ,beraten wir Ihnen nicht im voarus nach Marina zu kommen,weil es ist kaum moglich das ihr Boot zuerst geputzt und bereitwird.

Alle Yachten sind Kasko versichert.Sie mussen die Kaution vor Ort zwischen 500 und 2500 EUR zahlen.Zahlbar im Bar oder Kreditkarten. Bei moglicher Yachtschadigung der Eigner wird das Geld aus Kaution einkassieren.Die Reste zahlt die Versicherungshaus. Bei allen Charterkompanien mussen Sie zuerst bei Bestatigung der Buchung 30-50% der Charterpreis zahlen und die reste mindestens 4 Wochen bevor Charterbeginn. Bei Stornierung der Buchung meinstens wir die ganze Zahlung zuruckgegeben werden,wann das Buchung mindestens ein Monat bevor Charterbrginn storniert ist. Das ist ein Teil von allgemeine Chartebedingunen die alle Charterkompanien nutzen.Da sind auch jenige Unterschiede zwischen verschiedene Charterkompanien. So,wir konnen Ihnen beraten in jeden Fall ganz aufmerksam allgemeine Chartebedingunen zu lesen. Es gibt uber 100 Charterkompanien und uber 3000 Yachten im Kroatien und jede hat seine Preise und Bedingungen. Um ein ideal Yacht fur Sie finden kontaktieren Sie alle Charterkompanien und fragen nach Preise und Zuganglichkeit. Eine grosse Liste von allen Kompanien konnen Sie auf folgenden Link finden www.croatia.hr. Es ist ziemlich einfacher das Agentur zu kontaktieren .

Jenige Agenturen haben ganzen Angebot von alle Yachten im Kroatien. und Sie konnen sofort das Angebot fur Sie machen. Kontaktieren Sie die Agentur oder den Eigner das Preis wird gleich bleiben,weil die Agenturen das Rabbat von den Eignern erhalten werden. Manchmal kann sogar die Agentur die beste Preise anbieten.

Hier geben wir Ihnen eineige Biespiele von allgemeine Charterbedingungen:

1.Zahlungsbedingungen: Der Charterer verplichtet sich die Summe des Mietpreises innerhalb Terminen, angegeben in diesem Vertrag, zu zahlen. Die Zahlung kann in bar oder Bankuberweisung verrichtet werden. Die Charterer sich dem Vercharterer eine Liste mit Namen, Reispassnummern, Daten ber Geburgstag, Geburgsort sowie Adressenaller Besatzungsmitgliederspatestens 4 Wochen vor Begin der Vercharterung zu bergeben.

2.Charterpreis: Der Charterpreis schliest die Gebuhr fr das Boot und Nutzung desselben ein. Die treibstoffkosten sind im Preis nicht inbegriffen. Das Boot wird den Charterer mit vollen Wasser und Treibstofftank sowie in sauberem und funktionsfahigem Zustand bergeben. Das Boot muss im gleichen Zustand zruckgegeben werden.

3. bergabe des Bootes: Der Eigner/Vercharterer verpflichtet sich, da Boot am vereinbarten Ort und vereinbarten Zeit in ordnungsgemassem Zustand zu bergeben. Sollte aus irgendwelchen Grunden das Boot am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfugung stehen, so entfallt fr den Charterer die Zahlungsverplichtung fr die entsprechende Aufallzeit kann. Der Eigner/Vercharterer nach ablauf von 24 Stunden nach dem Antrittstermin die bergabe des Bootes am vereinbarten ort oder einem anderen nicht bewirkten, oder ein ahnliches oder besseres Boot nicht zur Verfugung stellen, so hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zruckzutreten, oder den Preis fr jeden Tag, an demihn das Boot nicht zur Verfugung stand, um en Betrag zu midern, der sich aus Division des Charterpreis durch die Zahl der Chartertage ergibt. Ein weitergehender Anspruch auf Schandenersatz ist ausgeschlossen. Der Charterer verplichtet sich, bei der bergabe den Bootszustand und die Vollstadigkeit von der Checkliste angefuhrten Aussrustung und Inventar zu prfen. Eventuelle Beanstandungen werden vor dem Charterbeginn vorgelegt und die im Moment der bergabe nicht bemerkte mangel geben dem charterer nicht das Recht auf die Gebuhrminderung. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot an dem vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zruckgeben. Wird das Boot mit Versptung oder an einem anderen Ort zruckgegeben, so haftet der Charterer, dass er fr eine Versptung bis 3 Stunden den tagesbetrag der Charterpreis bzw. Fr die Versptung ber 3 Stunden den dreifachen Tagesbetrag der Charterpreis bezahlen wird. Dazu werden noch die Unkosten, die dem Eigner/Vercharterer wegen verspterer Rckgabe des Bootes entstanden sind, gerechnet. Nur im Falle der hoheren Gewalt gibt die Versptung als gerechtltertigt, wouber aber, der Charterer den Eigner/Vercharterer sofort informieren muss.

4. Kaution: Bei bernahme der Yacht wird eine Kaution EUR 1.000,00 hinterlegt in bar. Die Kaution wird im ganzen zruckgezahlt im Moment der Rckgabe der unbeschadigten Yacht mit vollen Treibstofftank. Die Kaution wird hinterlegt auch im Falle dass die Yacht mit Skipper vercharteret wird.

5. Versicherung: Die Yacht ist versichert fr Schaden gegen dritten Personen. Der Kasko-Versicherung deckt Schaden ber der Hohe der Kaution wie Schaden entstanden durch Hoherer Gewalt. Schaden, welche nicht sofort Verschartere angemeldet wurden neben benotigter Dokumentation (n siehe Punkt 6. ) knnen nicht von der Verscherung entgeltet werden und fr diese ist der Charterer personlich verantwortlich das personliche Vermogen der Betsatzung und die Besatzung sind nicht versichert von Seiten Vercharteres.

6. Verantwortung und Verplichtungen des Charteres: Der Charteren ist verantwortlich fr den Fall der Beschlagnahme der Yacht von Seiten einer staatlichen Behorde wegen Ausubung verbotener Handlungen ( z.b. kommerzialler Fishfang, Herausholen von Antiquitaten vom Meeresgrund usw ).
Der Charterer ist verplichtet jede Havarie sofort dem nachsten Hafenamt anzumelden und eine Kopie der Shadenanmeldung zu ersuchen. Im Falle dass die Yacht oder die Aussrustung der Yacht verschwindet, ist der Charterer verpflichtet dieses sofort der nachstenPolizeistation zu anzumelden und eine Kopie des Polizeiprotokolls zu ersuchen. Der Charterer ist verantwortlich fr alle Schaden entstanden durch Unachtsamkeit, Nachlassigkeit und unfachlichet Handhabung. Der Charterer ist verpflichtet in Grenzen der Teritorialgewasser, in welchen die Yacht bergeben wurde zu fahren. Ausnahmen verlangen besondere schriftliche Genehmigungen. Der Charterer verplichtet sich die Yacht nicht in Untermietung zu geben oder anderen Personen zu leihnen auch nicht an Regattenteil zunehmen. Der Charterer erklart dass im Besitz eines gutligen Yachtsteuererscheines ist, bsw. Dass die Yacht ein Mitgleied der Besatzung, welches so einen Steuerschein besitz, steuern wird.

7. Rcktritt: Kann der Charterer aus irendwelchen Grunden die Charterer nicht antreten, so kann dieser vorheriger Zustimmung des Vercharteres, eine andere person, die seine Rechte und Pflichte bernimmt, aufsuchen. Fall der entsprechende Ersatz nicht gelingt, behalt der Vercharterer wie folgt :
30% der Chartergebuhr fr den Rcktritt bis zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn
50% der Chartergebuhr fr den Rcktritt bis zu 1 Monate von dem Charterbeginn
100% der Chartergebuhr fr den Rcktritt innerhalb eines Monates vor dem Charterbeginn.

8. Beschwerden: Es werden nur diejenigen Beschwerden in Betracht genommen die in der Schriftform bei der Zruckgabe vorgeleget werden und die sentens der Vertreter des Vercharterers und des Charterers eigenhandig unterschrieben werden.

9. Gerichtsstand : In allen strittegen Fragenwird eine gutliche Einigung angestrebt. Falls Streitigkeiten auf diese Weise nicht geklart werden konnen, so ist der Gerichtsstand in Rijeka anzurufen.

Article Source: http://www.articlesnatch.com

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( STAR: Kroatien Yachtcharter ,Yachtcharter & Boote miete)


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